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Nationalbankgewinne für eine starke AHV

Delegiertenversammlung des SGB beschliesst SNB-Initiative

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lanciert die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV». Dies haben die SGB-Delegierten heute beschlossen. Durch ausserordentlich hohe Gewinne und Negativzinsen ist das Ausschüttungspotenzial der SNB stark gestiegen. Dieses Geld gehört der Bevölkerung. Von einer Ausschüttung an die AHV profitieren alle. Mit dieser Initiative zeigt der SGB eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Dieses hat die Erhöhung des Frauenrentenalters beschlossen und will die BVG-Renten senken. Ab Sommer 2022 beginnt die parlamentarische Diskussion um eine generelle Rentenaltererhöhung. Obwohl die AHV-Renten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt halten und die Pensionskassenrenten dramatisch gesunken sind. Doch in diesem Land hat es genügend Geld für anständige Renten.

Die Altersvorsorge steht an einem Scheideweg. Die Renten sinken, weil die Pensionskassen weniger leistungsfähig sind und die AHV-Renten mit den Löhnen nicht Schritt halten. Es braucht deshalb Rentenerhöhungen wie die vom SGB geforderte 13. AHV-Rente. Statt das Problem der sinkenden Renten zu lösen, wollen Arbeitgeber und bürgerliche Kreise das Rentenalter erhöhen und die Leistungen weiter senken. Geld für Rentenerhöhungen ist in der Schweiz jedoch ausreichend vorhanden. So auch bei der SNB, die mittlerweile über 1 Billion Franken in Form von Aktien, Obligationen und Gold besitzt. In der Ausschüttungsreserve liegen mehr als 100 Milliarden Franken – nach Rückstellungen und sehr grosszügigen Ausschüttungen von 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone. Diese ausserordentlich hohen angehäuften Gewinne müssen zurückverteilt werden.

Es ist wichtig, dass ein Teil dieses Vermögens an die AHV fliesst. Bereits in früheren Jahren wurde die AHV berücksichtigt, wenn die SNB besonders hohe Gewinne machte. So erhielt 2007 die AHV zum Beispiel 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB die Altersvorsorge ebenfalls treffen.

Der SGB hat sich für einen Initiativtext entschieden, der die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank weiterhin garantiert. Die Initiative verlangt lediglich eine Anpassung der Verteilung der Ausschüttungen. Sie zielt weder auf eine grundsätzliche Neuregelung der Ausschüttungen ab, noch schränkt sie die SNB bei ihren Anlagen ein, um beispielsweise eine gewisse Rendite zu erwirtschaften. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Zusätzlich sollen die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Weder die Rückstellungspolitik der SNB noch die hohen Gewinnausschüttungen an die Kantone werden durch den beschlossenen Initiativtext berührt.

Die Unterschriftensammlung beginnt bereits diesen Frühling, damit die Bevölkerung so bald wie möglich über dieses breit abgestützte Anliegen abstimmen kann und die AHV damit gestärkt wird.

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