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Keine Experimente zu Lasten der Solothurner KMU!

Gestützt auf die COVID-19 Härtefallverordnung des Bundes wurde anlässlich der Kantonsratssession vom Dienstag, 08. Dezember 2020 eine kantonale Verordnung als Tischvorlage zu selbem Thema aufgelegt. 

Bereits am darauffolgenden Mittwoch, 09. Dezember 2020, musste sich die UMBAWIKO mit dieser Verordnung auseinandersetzen. Für die Mitglieder der UMBAWIKO bestand daher kaum die Möglichkeit, sich vertieft mit der Verordnung auseinanderzusetzen. Dabei handelt es sich um eine sehr komplexe Materie.

Zwar erachtet der Gewerkschaftsbund Kanton Solothurn (GbS) das Ansinnen des Kantons, auf eine möglichst schnelle Lösung als lobenswert, weil viele Betriebe in unserem Kanton, durch die anhaltende COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Massnahmen von Bund und Kanton, grosse Probleme haben. Besonders betroffen sind dabei Reiseunternehmen, Gastrobetriebe und die Eventbranche.

Bei der Umsetzung im Kanton Solothurn orten der GbS aber grosse Risiken. Will doch der Kanton die eingehenden Gesuche mit eigenem Personal der Standortförderung, des Amtes für Gemeinden und bei Bedarf mit freiwilligen, pensionierten Personen bewältigen.

 

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