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7.6.2010

GbS empfiehlt am 13. Juni:
NEIN zu zusätzlichen Sonntagsverkäufen

» Website sonntagsarbeit-nein.ch

18.5.2010

Medienkonferenz «Nein zur mehr Sonntagsarbeit»

Das kantonale Komitee "NEIN zu mehr Sonntagsarbeit" stellte Argumente und Positionen vor, weshalb das Solothurner Stimmvolk die kantonale Vorlage am 13. Juni 2010 ablehnen soll.

» Einladung

Der GbS ist gegen 4 Sonntagsverkäufe pro Jahr

Am 21. Dezember 2007 haben die eidgenössischen Räte das Arbeitsgesetz geändert. Demnach können die Kantone 4 Sonntage pro Jahr bestimmen, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen (Initiative Wasserfallen). Jetzt hat der Regierungsrat die Initiative Wasserfallen zum Anlass genommen, und eine Totalrevision der kantonalen Einführungsverordnung zum Arbeitsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat will damit „Wasserfallen“ in unserem Kanton umsetzen, und die bisherigen 2 Adventsverkäufe um 2 weitere Saisonverkäufe erweitern. 

Im Rahmen dieser Vernehmlassung hat der GbS zum Ausdruck gebracht, dass er klar gegen zwei weitere Sonntagsverkäufe ist:

  • Für die Arbeitnehmenden im Detailhandel bedeuten bereits die bestehenden Sonntagsverkäufe einen Einschnitt ins Privatleben. Eine Ausdehnung auf vier Sonntagsverkäufe würde diese Situation weiter verschärfen, da es durch die rasante Zunahme der Arbeit auf Abruf immer schwieriger geworden ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen.
  • Seit 1996 bestehen im Kanton Solothurn faktisch zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr. Schon diese sind bei den Detaillisten umstritten.
  • Die Kundschaft will am Sonntag nicht einkaufen. Ein verändertes Konsumverhalten hätte spätestens an der Urne entsprechenden Ausdruck finden müssen. Im Kanton Solothurn wurden in den letzten 13 Jahren sämtliche Vorlagen, welche eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten zum Ziel hatten, an der Urne verworfen.
  • Die Umsetzung von „Wasserfallen“ im Kanton Solothurn, wie von der Solothurner Regierung vorgeschlagen, ist aus der Sicht des GbS klar rechtsmissbräuchlich und nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die Regierung will nämlich bei der Bezeichnung der vier Sonntage, dass heisst wann sie stattfinden sollen, auf innerkantonale Unterschiede Rücksicht nehmen. So könnte jeden Sonntag irgendwo im Kanton ein Sonntagsverkauf stattfinden.
  • Eine Ausdehnung von „Wasserfallen“ im Sinne des Gesetzgebers erachtet der GbS für den Kanton Solothurn als nicht umsetzbar, da die Wünsche der Detaillisten, die Sonntagsverkäufe durchführen würden, in Bezug darauf wann die Sonntagsverkäufe stattfinden sollen, im ganzen Kanton unterschiedlich sind.

Der GbS fordert, dass anstelle der Ausdehnung von 2 auf 4 Sonntagsverkäufe pro Jahr die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden während den Adventsverkäufen, allem voran die Lohnzuschläge und die Ersatzruhe, klar geregelt werden.

» Begleitbrief

» Vernehmlassungsentwurf
» Beilage Synopse Arbeit
» Stellungnahme des GbS
» Auswertung
» Regierungsratsbeschluss
» Medienbericht 20.6.2009
» Medienbericht 22.12.2009

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