30.8.2008
Flexibles Rentenalter für alle
Am 30. November stimmen wir über die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) „für ein flexibles AHV-Rentenalter ab 62“ ab. Der Präsident des SGB und Nationalrat Paul Rechtsteiner referierte am 02. – und 04. September in Solothurn und Olten über die Initiative. Die SGB-Initiative will allen Arbeitnehmenden ab 62 die AHV-Rente ohne Abzug ermöglichen.
Der flexible Altersrücktritt ist ein altes Versprechen von Bundesrat und Parlament. Er war ursprünglich für die 11. AHV-Revision vorgesehen. Das Parlament strich ihn jedoch aus Spargründen. Die 11. AHV-Revision wurde am 16. Mai 2004 dann auch vom Volk an der Urne abgelehnt. Nach dem scheitern der 11. AHV-Revision kamen diverse neue Vorschläge aufs Tapet:
- Eine Überbrückungsrente zwischen Frühpension und 65. Altersjahr, eine Mindestarbeitsdauer von 40 Jahren für ein Recht auf die AHV, AHV-Alter 66 (von den Arbeitgebern gefordert) oder gar das AHV-Alter 68 (Forderung von der SVP).
Diskussion um Finanzierung
Die Diskussion rund um die AHV wurde in den letzten Jahren immer verschärfter und ideologischer geführt. Die Gegner einer Frühpensionierungslösung, allen voran der Bundesrat, sehen die AHV seit Jahren vor dem finanziellen Kollaps. So hat der Bundesrat für jedes Jahr seit dem Jahre 2000 ein AHV-Defizit vorausgesagt - insgesamt ein Minus von 8,5 Milliarden Franken. In Wirklichkeit hat die AHV aber laufend Überschüsse gemacht – insgesamt 12 Milliarden Franken. Die AHV-Schwarzmaler haben sich um 20 Milliarden Franken verrechnet, und das in einem Zeitraum von nur 8 Jahren! Das ist soviel, wie die ganze NEAT kostet!
Wie wird die AHV finanziert?
Die Diskussion rund um die Finanzierung der AHV ist denn auch eine müssige. Müssig, wenn man versteht, wie die Finanzierung funktioniert: die Gegner betonen, dass mit der demographischen Entwicklung konsequenterweise ein Finanzierungsproblem auf die AHV zukommt, welches es zu lösen gelte. Soll heissen, dass die Menschen immer älter werden. Die Lösung könne daher nur in einer Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters sowie in der Kürzung der Leistungen der AHV liegen.
Anders als viele glauben, wird aber das Geld für die eigene AHV-Rente nicht vom Versicherten mit seinen Beiträgen angespart. Das ist nur bei den Privatversicherungen und bei der Pensionskasse so. Die AHV-Renten werden hingegen im so genannten Umlageverfahren finanziert.
Dass heisst: alle AHV-Beiträge der heutigen Erwerbstätigen kommen in einen Topf. Von dort werden sie sofort wieder als Renten an die Pensionierten ausbezahlt – ein Teil bleibt als Sicherheitsreserve im Topf zurück. Mit anderen Worten: die heutige Aktiven zahlen die Renten ihrer Eltern und Grosseltern; unsere Kinder und Enkelkinder werden dereinst unsere und die Renten unserer Eltern zahlen (Generationenvertrag). Entscheidend für die Finanzierung der AHV ist somit die Produktivität, nicht die demographische Entwicklung: je mehr wir produzieren, desto mehr verdienen wir, und je mehr wir verdienen, desto mehr AHV-Beiträge zahlen wir. Als die AHV 1948 gegründet wurde, brauchte es neun Erwerbstätige, um eine Rente zu finanzieren. Heute braucht es für die Finanzierung einer Rente 3,6 Erwerbstätige. In 10, 20 und 30 Jahren werden die Löhne weiter zugenommen haben. Es wird folglich noch weniger Erwerbstätige brauchen, um eine Rente zu finanzieren.
Dass das nicht einfach Theorie und Zahlenspielereien sind, beweisst die Realität der letzten 60 Jahre. In dieser Zeit ist nicht nur die Zahl der Rentnerinnen und Rentner ständig gewachsen und ihre Lebenserwartung gestiegen. In dieser Zeit wurden auch die Leistungen der AHV laufend ausgebaut. 1948 betrug die Minimalrente 40 Franken, heute sind es 1105 Franken – fast 28mal mehr. Trotzdem sind die AHV-Beiträge seit 33 Jahren unverändert geblieben. Nur einmal wurde die Mehrwertsteuer leicht erhöht.
Wir werden alle älter
Ein weiteres Argument der Gegner, auf den ersten Blick einleuchtend und plakativ einfach formuliert, verliert bei näherer Betrachtung allerdings seine Stichhaltigkeit.
Wir werden immer älter und leben gesünder, folglich sei es logisch, dass wir auch länger arbeiten müssen, so das vermeintliche Argument. Vermeintlich, denn: Akademiker leben im Durchschnitt 10 Jahre länger als Hilfsarbeiter. Es ist deshalb zynisch, ausgerechnet gegen diese Menschen die steigende Lebenserwartung als Argument gegen ein flexibles AHV-Rentenalter ins Feld zu führen. Hinzu kommt, dass zwischen 1996 und 2007 über 50 Prozent der Mitarbeitenden in den Hochlohnbranchen Banken und Versicherungen früher in den Ruhestand getreten sind. Menschen mit einem niedrigen Einkommen können sich eine Frühpensionierung schlicht nicht leisten. Weitere Beispiele:
- Die Arbeit von Pflegefachfrauen und –fachmännern ist körperlich und seelisch sehr belastend. Viele haben Mühe, bis zum ordentlichen AHV-Alter die belastenden beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Eine individuelle Frühpensionierung können sich gerade die vielen Frauen, die in der Pflege arbeiten, kaum leisten. Sie haben wegen Familienarbeit oft lange Teilzeit gearbeitet. Demzufolge sind die Pensionskassenrenten niedrig, so dass weitere Abstriche nicht mehr in Kauf genommen werden können.
- Auch im öffentlichen Dienst kann die Arbeit sehr belastend sein, zum Beispiel für PolizistInnen oder für LehrerInnen. Je älter sie werden, desto schwieriger ist es für einige, die physische und psychische Belastung zu ertragen. Viele haben zunehmend mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Bis vor einigen Jahren gab es für diese Berufsgruppen teilweise gute Frühpensionierungspläne über die Pensionskassen. Das ist heute leider nicht mehr der Fall: oft wurden die Leistungen der Pensionskassen der öffentlichen Hand drastisch reduziert. Eine Frühpensionierung ist nur noch mit hohen finanziellen Einbussen möglich und damit für die meisten Personen ausgeschlossen.
- Auch im Handel und im Gastgewerbe leisten viele Frauen und Männer schwere und belastende Arbeit. Auch ihre Pensionskassenrenten sind aufgrund tiefer Löhne zu niedrig, um eine individuelle Frühpensionierung zu ermöglichen.
- Auch viele Selbständigerwerbende, Bauern oder Kleingewerbler sind im Alter mit gesundheitlichen oder anderen Problemen konfrontiert. Eine zweite Säule haben sie oft nicht, weil sie diese in ihren Betrieb investiert haben und/oder gar keine aufbauen konnten. Wenn sie nicht mehr in der Lage sind, genug zu arbeiten, sind sie auf eine sozial abgefederte Frühpensionierung angewiesen.
Gerade die PolitikerInnen, die die Initiative bekämpfen und im Parlament die Annahmen von anderen, guten Modellen des flexiblen Rentenalters verhindert haben, gehören zur Bevölkerungsgruppe, die sich in aller Regel einen früheren Ruhestand finanziell problemlos leisten kann. Das gilt auch für Bundesräte. Diese werden nach ihrem Rücktritt aus dem Bundesrat lebenslänglich eine sehr gute Rente auf Kosten des Bundeshaushaltes erhalten – während ihrer Zeit im Bundesrat mussten sie aber nicht einmal Beiträge daran leisten. Sie alle handeln nach dem Motto: „Wasser predigen und Wein trinken“.
Leiden die Wirtschaftsverbände unter Realitätsverlust?
Das neu formierte Komitee der Wirtschaftsverbände gegen die Initiative gab unverfroren bekannt, dass mit einer Annahme der Initiative einen Verlust von drei Jahrgängen von Erwerbstätigen (150'000 Menschen) auf einen Schlag das Resultat wäre. Die Realität zeigt aber deutlich, dass Menschen, die mit 55 Jahren die Stelle verlieren, kaum mehr eine Chance haben, eine neue Stelle zu finden. Ab 60 Jahren verschärft sich diese Situation für die Betroffenen proportional. Diese Haltung von Seiten der Wirtschaftsverbände ist nicht nur realitätsfremd, sie ist heuchlerisch. Zynisch, weil ausgerechnet diejenigen Vertreter der Wirtschaft ein flexibles AHV-Alter ablehnen, die in ihren eigenen Unternehmen nicht bereit sind, ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen.
So beschäftigen McDonalds, Orange oder Sunrise gerade mal 2 bis 5 Prozent Arbeitnehmer, die älter als 50 sind. Bei den Hirslanden-Spitälern, Kuoni, Roche und Swisslife sind es 16 Prozent. Eigentlich müssten es 25 Prozent über 50jährige sein.
Ja, die AHV ist eine gewerkschaftliche und sozialdemokratische Errungenschaft. Erstmals wurde die Einführung der Altersversicherung in den 1880 Jahren, ausgelöst durch die Armut der Schweizer Fabrikarbeiter, gefordert. Konkret wurde die Einführung der AHV, namentlich die Schaffung einer Alters- und Invalidenversicherung, 1918 vom Oltner Aktionskomitee im Rahmen des Landesstreiks gefordert. Eingeführt wurde die AHV allerdings erst am 01. Oktober 1948. Dieser geschichtliche Hintergrund trägt im Wesentlichen dazu bei, dass Neoliberalisten dieses wichtige Sozialwerk ständig torpedieren.
Hier will die Initiative Abhilfe schaffen. Sie will diesen älteren Arbeitnehmenden und Selbständigen eine würdige „Ausstiegslösung“ geben.
Was will die Initiative konkret?
Die Initiative „für ein flexibles AHV-Rentenalter ab 62“ will, dass jedermann und jede Frau Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente ab 62 hat, wenn er oder sie eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat und diese aufgibt. Anrecht hat auch, wer kurz vor der Frühpensionierung die Erwerbstätigkeit aufgegeben oder verloren hat.
Zweite Bedingung: er oder sie darf nicht mehr als 9180 Franken pro Monat (bei 13 Monatslöhnen) verdient haben. Spitzenverdiener sind als bei dieser Lösung ausgeschlossen.
Die Initiative ist gerecht,
- weil mit ihr auch Normalverdiener- und verdienerinnen bei Bedarf früher in den Ruhestand gehen können;
weil die den unterschiedlichen Belastungen des Berufslebens Rechnung trägt;
weil sie berücksichtigt, dass Menschen die in einem harten Beruf tätig waren, eine kürzere Lebenserwartung haben;
weil ihre Kosten solidarisch finanziert werden
Die Initiative ist modern,
- weil sie das AHV-Alter flexibel regelt;
- weil sie eine freie Wahl ermöglicht;
- weil sie auf die unterschiedlichen Lebensbiographien und Lebensplanungen Rücksicht nimmt;
- weil sie unbürokratisch und sofort umsetzbar ist
Die Initiative ist günstig,
- weil sie bei einem Durchschnittseinkommen nur 6.50 CHF pro Monat, resp. 0,12 Lohnprozente kostet;
- weil sie keine zusätzliche Verwaltungsbürokratie braucht;
- weil nur diejenigen profitieren, die bereit sind, die Erwerbstätigkeit aufzugeben;
- weil sie Einsparungen in anderen Sozialversicherungen bringt (IV, 2. Säule, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe).
Breit abgestütztes Komitee im Kanton Solothurn
Unter der Führung des Gewerkschaftsbundes Kt. Solothurn (GbS) und der SP Kanton Solothurn wurde ein breit abgestütztes Komitee gegründet. An Bord sind neben GbS und SP die Gewerkschaften Unia, VPOD, SEV, die Grauen Panther Solothurn, die Schweizerische Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern VKMB, die Grünen Kanton Solothurn und die EVP Solothurn. Das Komitee organisiert u.a. als offiziellen Auftakt in den Abstimmungskampf eine Medienkonferenz, eine Infoveranstaltung am 5. November mit Christian Levrat und an acht Standorten Standaktionen am 24. und 25. Oktober, sowie am 7. und 8. November.
Mithilfe willkommen
Wer aktiv an einem unseren Ständen mithelfen will, kann sich beim Sekretariat der SP Kanton Solothurn (Ivano Diconto 032 622 07 77) oder beim Sekretariat des GbS (Ferhan Aktekin 032 626 36 10) für weitere Auskünfte melden.